Allgemeine Verkaufsbedingungen Für alle Aufträge - auch
mündliche - gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen davon bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch uns. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers,
die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, werden auch durch
Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. 1. Allgemeines Nachstehende Bedingungen sind
allein maßgebend für den gesamten Geschäftsverkehr, und zwar auch dann, wenn
der Besteller andere Bedingungen vorschreibt. Grundlage unserer
Lieferverträge ist unser Katalog in der letzten Fassung. Bei Lieferungen aus
Lagervorrat erfolgt im allgemeinen keine separate
Auftragsbestätigung, hierbei ist die Rechnung oder der Lieferschein als
Auftragsbestätigung anzusehen. 2. Angebot -
Auftrag Unsere Angebote in jeder
Form, auch solche durch Vertreter, sind freibleibend. Aufträge sind nur mit
unserer Zustimmung widerruflich. Unsere Angebote haben, falls
nichts anderes schriftlich vereinbart ist, eine Gültigkeit von 1 Monat. 3. Preise Sämtliche Preisangaben in
unseren Preislisten sind in EURO € ohne MWSt., diese wird besonders
berechnet. Bei gewerblichen Kunden im Ausland wird
diese Mehrwertsteuer bei der Abrechnung nicht berechnet. Von Kunden aus dem
EU-Ausland benötigen wir jedoch die Umsatzsteuer-ID-Nummer. Bei erscheinen einer neuen Preisliste verlieren
alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit.
Bei Aufträgen unter € 50,- Netto-Warenwert müssen wir aus Kostengründen einen
Mindermengen-Zuschlag von € 10,- berechnen. 4. Lieferung Die Lieferung erfolgt ab
Werk, ausschließlich Verpackung, falls in unseren Preislisten nichts anderes
vermerkt oder schriftlich bestätigt ist. Bei Liefervorschriften durch den
Käufer erfolgt der Versand grundsätzlich unfrei. Der Versand erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Käufers, letzteres auch bei Frei-, fob-, cif- und ddu-Lieferung. Wir sind bemüht Lieferfristen einzuhalten.
Angaben über vorgeschriebene Liefertermine sind grundsätzlich für uns
unverbindlich. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig. Alle
Sendungen laufen auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung
oder Überbringung. Schadenersatzansprüche infolge verzögerter Liefertermine
können nicht anerkannt werden. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. 5. Mängel -
Schadenersatz Beanstandungen wegen
unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel sind
unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns
eingehend schriftlich geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche aller Art,
insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz für Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand entstanden sind, sind
ausgeschlossen. 6. Zahlungsbedingungen Inlandsrechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen rein
netto. Rechnungsbeträge bis € 50,- sofort ohne Abzug zahlbar. Gutschriften bzw. Belastungen mindern
den skontofähigen Betrag. Lohnware ist sofort ohne Abzug zahlbar. Bei
Auslandsrechnungen gelten besondere Bedingungen. Zahlungsverzug oder
Unsicherheit der Vermögenslage haben die sofortige Fälligkeit sämtlicher
Forderung zur Folge. 7. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur
restlosen Bezahlung aller unserer auch künftig entstehenden Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung. 8. Gewährleistung Ist der Liefergegenstand mangelhaft
oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, oder wird er innerhalb der
Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so
liefern wir - nach unserer Wahl - unter Ausschluss weiterer
Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz oder bessern nach. Nach
Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln
jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren
Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitgeteilt werden. Die
Gewährleistung beträgt 12 Monate, sie beginnt mit der Auslieferung der Ware
ab Werk. 9. Erfüllungsort und
Gerichtsstand Erfüllungsort und
Gerichtsstand für beide Teile ist Freudenstadt, bzw. ein anderer von uns
festzulegender Ort. |